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Rahmenbedingungen

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient zum gegenseitigen Kennenlernen sowie zur Klärung von Erwartungen und Zielen. Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und wird mit 90 € verrechnet.

Kosten

Die Folgetermine dauern 50 Minuten und werden mit 120 € verrechnet.

Absageregelung

Falls ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden kann, bitte ich Sie mindestens 24h vorher abzusagen, andernfalls wird der Termin zum vollen Stundensatz verrechnet.

Kostenzuschuss

Für klinisch-psychologische Behandlung kann ein Kostenzuschuss bei dem für Sie zuständigen Sozialversicherungsträger beantragt werden. Dieser Zuschuss liegt je nach Sozialversicherung mit Stand 2024 zwischen 33,70 € - 46,60 €. Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist, dass Vorliegen einer psychischen Erkrankung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein und eine ärztliche Bestätigung der Untersuchung muss vorliegen. Nach der 10. Behandlungseinheit ist zusätzlich ein Bewilligungsantrag bei dem für Sie zuständigen Sozialversicherungsträger erforderlich. Dieser muss vor der 11. Behandlungseinheit bewilligt werden.

Verschwiegenheit

Klinische PsychologInnen sind gemäß §37 des Psychologengesetzes zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Zuge der Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

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